Flughafen-Ausbau wird im Mai verhandelt

Was sich an anderen Flughäfen in Deutschland & Europa sonst noch so tut.
Everything which is going on related to other airports in Germany & Europe.

Moderatoren: Markus, Rolf

Antworten
NRN-Fan
Advanced User
Beiträge: 493
Registriert: Dienstag 28. September 2004, 13:17
Kontaktdaten:

Flughafen-Ausbau wird im Mai verhandelt

Beitrag von NRN-Fan »

Münster/Düsseldorf - Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster wird vom 8. Mai an über neun Klagen gegen die neue Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens verhandeln. Die Kläger - darunter die Städte Essen, Kaarst, Meerbusch, Mülheim, Neuss und Ratingen - sehen in der Ausweitung des Flugverkehrs insbesondere am späteren Abend eine unzumutbare Lärmbelästigung für ihre Einwohner. In mehreren Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hatte das Oberverwaltungsgericht im vergangenen Jahr den Klagen teilweise stattgegeben.

Das Landesverkehrsministerium hatte am 9. November 2005 auf Antrag der Flughafen-Betreiber die Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf geändert. Die Änderung umfasste Neuregelungen zur Nutzung der so genannten Parallelbahn, vor allem aber eine Erhöhung der Zahl der genehmigten Flugbewegungen in der Zeit zwischen 06.00 Uhr morgens und 23.00 Uhr abends.

Für die auf drei Verhandlungstage angesetzte Verhandlung vor dem 20. Senat des Oberverwaltungsgericht wird das Gericht in ein Gebäude der Bezirksregierung an Münsters Domplatz ausweichen. Die Räumlichkeiten des Oberverwaltungsgerichts hätten die große Zahl der Verfahrensbeteiligten nicht aufnehmen können.
Quelle: DPA-Ticker Region
Triple Nickel
Moderator
Beiträge: 2992
Registriert: Sonntag 8. Februar 2004, 20:38
Kontaktdaten:

Beitrag von Triple Nickel »

Und davon hangt auch ab ob MGL ausgebaut wird oder nicht.
Die Antwort des Verkehrsministeriums zeigt eindeutig, wohin es geht: Abwarten, wie der gerichtliche Streit am Oberverwaltungsgericht Münster um die zusätzlichen Tagesrandkapazitäten am Düsseldorfer Flughafen ausgeht und dann erst entscheiden, wie es im Planfeststellungsverfahren zum Verkehrslandeplatz MG ausgehen soll.
Triple Nickel
Moderator
Beiträge: 2992
Registriert: Sonntag 8. Februar 2004, 20:38
Kontaktdaten:

Beitrag von Triple Nickel »

7.5.2007, Münster (ddp-nrw). Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht verhandelt ab Dienstag (8. Mai, 10.15 Uhr) die Klagen von mehreren Kommunen und Privatpersonen gegen die neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf. Die Kläger kritisieren unter anderem eine unzumutbare Lärmbelastung durch die Erhöhung der Flugbewegungen am größten Airport des Landes. Für die Verhandlung sind insgesamt drei Tage vorgesehen.
Rolf
Moderator
Beiträge: 5121
Registriert: Sonntag 1. Februar 2004, 19:15
Wohnort: Bonn und manchmal auch noch Weeze
Kontaktdaten:

Beitrag von Rolf »

Neues zum Thema:
Düsseldorf vor Aufstieg zum Luft-DrehkreuzVON THOMAS REISENER

Düsseldorf
Für die Anwohner des Flughafens ist die Vorstellung von noch mehr Fluglärm in Düsseldorf ein Horror-Szenario. Sie setzen auf das Oberverwaltungsgericht Münster, das seit gestern darüber berät, ob die Auflagen für den Düsseldorfer Flughafen zum Schutz der Anwohner nicht eher wieder verschärft werden müssen. Sollte Münster tatsächlich entscheiden, dass am ohnehin schon streng regulierten Düsseldorfer Flughafen künftig noch weniger Flugbewegungen möglich sind, wäre Air Berlin wohl gezwungen, nicht in Düsseldorf sondern etwa in München weiter zu wachsen.

Andere sehen in dem Drehkreuz-Plan den Wirtschafts-Coup der Landeshauptstadt: „Wir haben viel zu lange darüber geklagt, dass Düsseldorf nicht die internationale Anbindung hat, die der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Stadt angemessen ist“, so NRW-Verkehrsminister Wittke (CDU)

Kläger in Münster sind u.a. die Städte Essen, Mülheim und Neuss, sowie drei Anwohner des Düsseldorfer Flughafens. Sie wenden sich gegen die geltende Betriebserlaubnis des Airports. In den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres zwischen Ostern und Herbst sind seit der Änderung des Flugplans 131000 statt 122000 Flugbewegungen erlaubt. Die Zahl der Landungen zwischen 22 und 23 Uhr stieg von 15 (Winter) bzw 25 (Sommer) auf einheitlich 36. Die Städte sehen sich durch die Ausweitung der Nachtflüge in ihrer Planungshoheit verletzt.

Nach der Übernahme zuerst des Deutschland-Fliegers dba und danach des Langstreckenfliegers LTU will Air Berlin jetzt seine neue Größe ausspielen. Geplant ist ein zweistufiges Drehkreuz. Die Kurz- und Mittelstrecken-Flugzeuge sollen als Zubringer fungieren und Passagiere aus ganz Europa nach Düsseldorf bringen. Von dort geht es dann mit den Langstrecken-Flugzeugen der LTU in zwei Wellen weiter: Vormittags gen Westen, wo LTU das Netz in die USA ausbauen will. Am Nachmittag gen Osten, wo LTU u.a. China wieder anfliegen will. In einer ersten Stufe will LTU zehn bis 15 neue Langstrecken-Flüge pro Tag anbieten. Hinzu kämen mittelfristig zusätzliche Zubringer-Flüge in noch ungeklärter Zahl.

LTU-Chef Jürgen Marbach nennt aber drei wichtige Bedingungen: „Zum einen muss das Kartellamt der Übernahme der LTU durch Air Berlin noch zustimmen. Außerdem brauchen wir mehr Flugzeuge“. Die dritte Bedingung: „Wir brauchen mehr Slots.“ Denn wegen der strengen Auflagen, die die Flughafen-Gegner den Gerichten und Politikern abringen konnten, sind diese Start- und Landerechte in Düsseldorf Mangelware.

RP 9.5.2007
heinz-w
Moderator
Beiträge: 4601
Registriert: Montag 2. Februar 2004, 16:34
Kontaktdaten:

Beitrag von heinz-w »

Im Kommentar der RP zu diesem Thema heißt es zum Schluss:
Der salomonische Kompromiss könnte Mönchengladbach heißen. Dort dümpelt ein Flughafen, der sich im Nu zur dritten Startbahn von Düsseldorf ausbauen ließe. Dann könnte die preissensilbe Touristik in Mönchengladbach und der verwöhnte Geschäftsverkehr in Düsseldorf abgewickelt werden. Mönchengladbach kann ein paar hundert zusätzliche Arbeitsplätze jedenfalls ganz gut gebrauchen.
Falscher Schluss, kann ich dazu nur sagen. An welchen Airport sollte man in diesem Zusammenhang eher denken??
Martin
Senior User
Beiträge: 2311
Registriert: Sonntag 1. Februar 2004, 19:11
Kontaktdaten:

Beitrag von Martin »

Falscher Schluss, kann ich dazu nur sagen
Wirklich? Wegen der Entfernung zu Lohausen und der Vorliebe des Herrn Hunold ist MGL doch wirklich nur die einzig ernstzunehmende Alternative. Auch wenn's schwer fällt.

Falsch hingegen ist die Bemerkung des Kommentators, MGL sei im Nu zur dritten Startbahn auszubauen.
KarlNRN
Senior User
Beiträge: 1113
Registriert: Mittwoch 14. September 2005, 00:22
Wohnort: 47627 Kevelaer - Kervenheim

Wird Morgen wieder ein Interessanter Tag!

Beitrag von KarlNRN »

:evil: Wird Morgen wieder ein Interessanter Tag! :twisted:

Mittwoch Entscheidung im Prozess zu Flugbewegungen
am Düsseldorfer Airport.

15.5.2007, Münster (ddp-nrw).
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht
will am Mittwoch (16. Mai, 14.00 Uhr) in Münster
seine Entscheidung im Prozess um die Ausweitung
der Flugbewegungen am Flughafen Düsseldorf bekannt geben.

Das Gericht hatte an vier Tagen die Klagen von mehreren
Kommunen und Privatpersonen verhandelt.
Diese kritisieren unter anderem eine unzumutbare Lärmbelastung
durch die Erhöhung der Flugbewegungen am größten Airport
des Landes.

Geklagt haben unter anderem die Städte Essen, Kaarst,
Meerbusch, Mülheim/Ruhr sowie Neuss und Ratingen.
Sie wenden sich gegen die Änderung der Betriebsgenehmigung
durch das Landesverkehrsministerium im November 2005.

Danach sind in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines
Jahres zwischen Ostern und Herbst 131 000 statt bis dahin
122 000 Flugbewegungen erlaubt. Die Zahl der Landungen
in der Zeit von 22.00 bis 23.00 Uhr stieg von 15 Landungen
pro Stunde im Winter und 25 im Sommer auf einheitlich 36.

Quelle: airliners.de

Es grüßt KarlNRN
KarlNRN
Senior User
Beiträge: 1113
Registriert: Mittwoch 14. September 2005, 00:22
Wohnort: 47627 Kevelaer - Kervenheim

Beitrag von KarlNRN »

Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
Datum: 16. Mai 2007

Flughafen Düsseldorf: Klagen der Flughafennachbarn gegen die Änderung der Betriebsgenehmigung abgewiesen

Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die insgesamt 9 Klagen von 6 Städten und 14 Privatpersonen gegen die Änderung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Düsseldorf mit Urteil vom heutigen Tag abgewiesen.

Unter dem 09.11.2005 hat das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf geändert. Die Änderung umfasst neben neuen Vorgaben für die Benutzung der sog. Parallelbahn (Nordbahn) vor allem eine Erhöhung der Gesamtzahl der in den 6 verkehrsreichsten Monaten eines Jahres zulässigen Flugbewegungen, der je Stunde im Voraus zu vergebenden Start- und Landemöglichkeiten (Slots) in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie der in der ersten Nachtstunde (22.00 Uhr bis 23.00 Uhr) zulässigen Landungen (vgl. Pressemitteilung des OVG NRW vom 30.04.2007). Die klagenden Flughafennachbargemeinden und privaten Flughafennachbarn sehen darin einen Verstoß gegen die Grundlagen der Zulassung des Baus der Parallelbahn sowie einen Verstoß gegen den auf diese Bahn bezogenen sog. Angerland-Vergleich aus dem Jahr 1965. Das Oberverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt. Es hat weder für die Änderungen insgesamt noch für einzelne Aspekte der Einwirkungen auf die Kläger relevante Mängel festgestellt. In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende aus:

Dem Flughafen Düsseldorf komme eine erhebliche Bedeutung für das Verkehrsgeschehen im Wirtschaftsraum Rhein-Ruhr zu. Ohne die Änderung der Betriebsgenehmigung würde der Flughafen von der allgemeinen Entwicklung des Luftverkehrs gelöst und ein beträchtlicher Teil der Nachfrage von Start- und Landemöglichkeiten bliebe unbefriedigt. Soweit in dem Planfeststellungsbeschluss für die Parallelbahn Vorgaben für den Betrieb gemacht worden seien, die jetzt aufgegeben oder relativiert würden, handele es sich lediglich um eine aus Anlass der Erweiterung des Bahnsystems verfügte Änderung der nunmehr erneut geänderten Betriebsgenehmigung. Auf den Angerland-Vergleich könne sich nur die klagende Stadt Ratingen als Rechtsnachfolgerin der damals am Vergleich beteiligten Gemeinden berufen. Die jetzige Lösung, die Parallelbahnnutzung zur Vermeidung von Verspätungsflügen nach 22.00 Uhr für die letzte Tagesstunde und darüber hinaus bis insgesamt 56 Stunden pro Woche zu erlauben, sei mit dem Vergleich vereinbar.

Um die Zumutbarkeit der Wirkungen des Luftverkehrs in der Flughafenumgebung sicherzustellen, habe sich das Verkehrsministerium an anerkannten Grundsätzen orientiert und ein insgesamt akzeptables Reglement gefunden. Dies umfasse insbesondere Maßnahmen des passiven Schallschutzes und Entschädigungsleistungen. Zur Feststellung der danach Begünstigten habe das Ministerium Schutzzonen festgelegt, die jedoch die Berücksichtigung von außerhalb liegenden Sonderfällen nicht ausschlössen.

Die zahlreichen Angriffe, insbesondere gegen die Ermittlung des künftig auf die Umgebung einwirkenden Lärms, seien nicht berechtigt. Die gutachterlichen Aussagen zur Lärmentwicklung und Lärmwirkung erlaubten eine verlässliche Aussage zur Frage drohender Beeinträchtigungen auch bei anderen Objekten als Wohngebäuden, insbesondere bei öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden.

Der nunmehr auf 33 Landungen festgelegte Flugverkehr in der ersten Nachtstunde (zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr) berücksichtige ausreichend die erhöhte Schutzwürdigkeit der Umgebung und sei deshalb angesichts des Gestaltungsspielraums des Verkehrsministeriums nicht zu beanstanden. Die Zahl liege zwar im oberen Bereich des Vertretbaren, respektiere aber noch den Übergangscharakter vom normalen Tagesgeschehen zur Nachtruhe.

Auch hinsichtlich der anderen neben dem Fluglärm eintretenden Wirkungen des Flugverkehrs sei die Änderung der Betriebsgenehmigung nicht zu beanstanden. Auf Besonderheiten in Einzelfällen habe die Änderungsgenehmigung wegen der zulässigen und nötigen pauschalierenden Betrachtung nicht einzugehen brauchen.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Az.: 20 D 128/05.AK, 20 D 133/05.AK, 20 D 136/05.AK, 20 D 137/05.AK, 20 D 138/05.AK, 20 D 139/05.AK, 20 D 9/06.AK, 20 D 14/06.AK, 20 D 15/06.AK


Quelle: Hompage des:
Oberverwaltungsgericht
für das Land Nordrhein-Westfalen

Hausanschrift:
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster

Postanschrift:
Postfach 63 09
48033 Münster

Telefon:
0251 505-0

Telefax:
0251 505-352

E-Mail: poststelle@ovg.nrw.de



Es grüßt KarlNRN

Dann warte ich mal auf die Kommentare der Forums Fachleute!
FF-EDLV
New User
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 3. Februar 2004, 21:03

Beitrag von FF-EDLV »

Hier zeigt die Deutsche Rechtsprechung, dass doch die Wirtschaftlichkeit vor Lärmschutz steht.

:evil:
Andreas
er1966nrw
New User
Beiträge: 5
Registriert: Mittwoch 9. Mai 2007, 19:15

Beitrag von er1966nrw »

hoffe mal das die in leipzig genau so denken
Moe
Senior User
Beiträge: 756
Registriert: Mittwoch 4. Februar 2004, 16:24
Wohnort: Bedburg-Hau
Kontaktdaten:

Beitrag von Moe »

er1966nrw hat geschrieben:hoffe mal das die in leipzig genau so denken
Ist der Fall nicht wieder in Münster?
MFG Moe!
wolke7
Senior User
Beiträge: 1913
Registriert: Freitag 23. Juli 2004, 22:15
Wohnort: Kerken

Beitrag von wolke7 »

Nein, das weitere Verfahren, in dem über die Betriebsgenehmigung für NRN entschieden wird,
liegt jetzt beim BVG in Leipzig und das stimmt mich ebenfalls optimistisch im Befürwortersinn. :D

Gruß
wolke7
Bild

01.11.2015 A6-EOB DUS-DXB
Antworten