Anderer Fall – anderes Urteil.
Jedoch signalisiert das BVG Leipzig nach LEJ und NRN auch in diesem Fall Befürwortung pro Wirtschaftsfaktor Flughafen.
Hier -> FMO, wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Münster bestätigt, KEIN Revisionsverfahren zuzulassen; allerdings gerichtet an die klagende Partei der Gegnerschaft, die eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zur Verlängerung der Startbahn zu erwirken versuchte.
Die vollständige PM aus dieser Quelle:
http://www.fmo.de/index.php?menu1=9&nid=70&id=214
Welch langer Atem vonnöten ist, gibt auszugsweise diese Zeile aus genannter PM wieder:
[...Nachdem mittlerweile fast 13 Jahre seit dem ersten Antrag der Flughafengesellschaft zur Verlängerung der Startbahn vergangen sind ...]
Hallo MGL !
Gruß
wolke7