Bundesverwaltungsgericht bestätigt Genehmigung für DUS

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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Genehmigung für DUS

Beitrag von Rolf »

Düsseldorfer Flughafen darf Flugbetrieb ausweiten

11.06.2008, "DerWesten"

Düsseldorf. Niederlage für die Anwohnergemeinden: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat grünes Licht für die neue Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens gegeben.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat grünes Licht für die neue Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens gegeben. Anwohnergemeinden hatten wegen des Lärms gegen die Ausweitung des Flugbetriebs geklagt. Doch die Bundesrichter wiesen am Mittwoch die Beschwerden gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster vom Mai 2007 zurück (Az: 4 B 41- 48/07). Die Genehmigung ist nun rechtskräftig. «Damit ist klar: Der Wachstumskurs des Düsseldorfer Flughafens kann fortgesetzt werden», sagte Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU).

Die höchstrichterliche Entscheidung verschaffe den Airlines am Flughafen Planungssicherheit, sagte Airport-Geschäftsführer Christoph Blume. Am Düsseldorfer Flughafen dürfen gemäß der Betriebsgenehmigung 131 000 Starts und Landungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres durchgeführt werden. Das Gericht halte darüber hinaus die Ausweitung auf 33 Landungen in der ersten Nachtstunde (22:00 bis 23:00 Uhr) über das gesamte Jahr für rechtens, berichtete der Flughafen. (dpa)

Quelle: http://www.derwesten.de/nachrichten/200 ... etail.html
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