Eine Entscheidung wird für heute erwartet. Die Verlängerung der Startbahn würde Langstreckenverkehr ermöglichen.
Bundesverwaltungsgericht hat geschrieben:BVerwG 4 C 12.07 (OVG Münster 20 D 80/05.AK) 09.07.2009 10:00
Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. – RA Prof. Versteyl, Burgwedel – ./. Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen – RA Kleiner, Düsseldorf
Der Kläger, ein Umwelt- und Naturschutzverband, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Start- und Landebahn des internationalen Flughafens Münster/Osnabrück von derzeit 2 170 m auf 3 600 m. Für den streitigen Ausbau muss der Eltingmühlbach gequert werden, der u.a. wegen des Auenwaldes und bestimmter Tierarten (Bachneunauge) als ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (sog. FFH-Gebiet) geschützt ist. Auf einer Länge von 390 m soll der Bach übertunnelt und über Lichtschächte beleuchtet werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage abgewiesen. Im Revisionsverfahren wird zu klären sein, unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben zugelassen werden kann, wenn es ein FFH-Gebiet erheblich beeinträchtigt. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob sich der Flugplatzbetreiber unter Verzicht auf die Möglichkeit des Interkontinentalverkehrs auf die Alternative einer Bahnlänge von nicht mehr als 2 800 m verweisen lassen muss, weil der Bach dann nicht mehr mit einem Tunnel überbaut, sondern nur unter naturnaher Ausgestaltung verlegt werden müsste.
http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... ht_52.html
Grüße
wolke7