Erfahrungen mit Banken/Kreditkartenorganisationen?!

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Here old discussions about V Bird, the former homecarrier of Airport Weeze, are archived.

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Norbert
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Erfahrungen mit Banken/Kreditkartenorganisationen?!

Beitrag von Norbert »

Hallo,

wer hat seine bezahlten Flüge bzw. die Abbuchung der Kosten bereits bei seiner Bank oder Kreditkartenorganisation beanstandet?

Wie war die Reaktion der Bank/Kreditkartenorganisation?

Bei American Express wurde meine Reklamation aufgenommen und ich sollte die Reservierungsbestätigung rüberfaxen.

Wie ist die rechtliche Situation? Muss die Kreditkartenorganisation aufgrund ihrer Veträge das Geld erstatten, auch wenn sie von V BIRD das Geld nicht mehr bekommen kann?

Bei einer Banklastschrift kann man ja immer innerhalb von 6 Wochen widersprechen.
PMI-01
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Beitrag von PMI-01 »

Ich hatte meine Eltern direkt am 08.10.morgens losgeschickt um sich zu erkundigen für den Fall das. Folgendes:
American Express ist nicht mit Visa oder Eurocard zu vergleichen. Amex hat seit jeher das Recht innerhalb, ich meine mal gehört zu haben es sind 30 Tage (wer weiss es genau?), das Geld zurück zu holen. Diese Möglichkeit haben andere Kreditkarten leider nicht.
Selbst wenn das Geld von Eurocard und Visa noch nicht vom eigenen Konto gebucht ist, bei meinen Eltern geschieht das immer um den 18. des Monats, haben die Kreditkartenunternehmen bereits ihr Geld von den Banken erhalten. Die Banken werden nicht auf ihr Geld verzichten sondern regulär abbuchen. Ohne Kulanz der Kreditkartenunternehmen ist das Geld weg.
Bei Bankeinzug sind es 6 Wochen, in denen das Geld zurückgebucht werden kann. Wenn im Zielkonto etwas ist, dass zurückgebucht werden kann, fürchte ich.
Wir gehen erst einmal davon aus, unser Geld ist weg und haben schon öfter mal über eine Amex Card nachgedacht. Das Problem ist, sie wird aus genau diesem Grund des Vorbehalts nicht so generell akzeptiert wie VIsa und Eurocard.
...keep to the code.
juliet(t)
marobo
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Beitrag von marobo »

Bei Bankeinzug sind es 6 Wochen, in denen das Geld zurückgebucht werden kann. Wenn im Zielkonto etwas ist, dass zurückgebucht werden kann, fürchte ich.
Eine Lastschrift kann man in jedem Fall 6 Wochen zurückholen. Dafür haftet notfalls die Bank des Abbuchers. Insofern spielt es dabei keine Rolle, ob bei dem anderen noch was zu holen ist oder nicht. Banken verlangen zumindestens für einen Teil des offenstehenden Betrages - dem sogenannten Lastschriftobligo - eine Sicherheit vom Abbucher, eben weil Rückbuchungen möglich sind und das Geld ja erstmal dem Abbucher gutgeschrieben wird.

Ganz praktisch hat das bei mir auch ohne Probleme geklappt. Ich hatte die noch ausstehenden VBA-Flüge sicherheitshalber mit Lastschrift gebucht, weil sich ja abzeichnete, dass es eng für VBA werden könnte. Und diesen Abbuchungen habe ich direkt am Freitag (08.10.) Morgen widersprochen; das Geld wurde problemlos meinem Konto gutgeschrieben.

Übrigens sollten auch diejenigen versuchen, Lastschriften zu widersprechen, bei denen die Abbuchung schon mehr als 6 Wochen zurückliegt. In dem Fall ist es zwar nicht mehr garantiert, dass es gut geht. Die Bank des Abbuchers (in dem Fall VBA) kann den Widerspruch ablehnen, aber den Versuch ist es wert. Widersprüche von Lastschriften müssen für denjenigen, der widerspricht nämlich kostenlos sein.
heinz-w
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Beitrag von heinz-w »

Ganz praktisch hat das bei mir auch ohne Probleme geklappt. Ich hatte die noch ausstehenden VBA-Flüge sicherheitshalber mit Lastschrift gebucht, weil sich ja abzeichnete, dass es eng für VBA werden könnte. Und diesen Abbuchungen habe ich direkt am Freitag (08.10.) Morgen widersprochen; das Geld wurde problemlos meinem Konto gutgeschrieben.
Na klar wird das Geld nach dem Einspruch direkt gut geschrieben.
Aber: Dann setzt erst seitens der Bank oder Sparkasse der Rückholprozess ein. Falls auf dem V-Bird Konto dann nichts mehr ist bzw. die Abbuchung gesperrt wird, dann wird das Geld auf dem eigenen Konto auch wieder abgebucht.
marobo
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Beitrag von marobo »

Sorry, aber was Du schreibst ist schlicht und einfach FALSCH! Wie ich schon schrieb haftet zumindestens innerhalb der 6-Wochen-Frist notfalls die Bank des Einreichers der Lastschriften dafür, dass das Geld Dir wieder gutgeschrieben wird. Da ist es völlig egal, ob auf dem Konto noch was zu holen ist oder ob der ursprüngliche Einreicher inzwischen Konkurs ist.
heinz-w
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Beitrag von heinz-w »

Kla, mit deiner 6-Wochen Frist hast du Recht. Aber, und darauf bezog ich mich, wenn diese Zeit abgelaufen ist + ein wenig Goodwill seitens der Bank, dann läuft es nach meinen Informationen (aus erster Hand) so wie dargestellt.
marobo
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Beitrag von marobo »

Klar, wenn die 6 Wochen um sind, hast Du natürlich recht. Ich bezog mich aber ja hauptsächlich auf diesen Zeitraum.
Norbert
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Beitrag von Norbert »

Ich habe auch schon eine Gutschrift von American Express auf meinem Kreditkartenkonto.

Gebucht hatte ich am 12.09.2004.

Die Rechnung habe ich Ende September erhalten und am vergangenen Freitag den Posten bei American Express reklamiert.

Am Montag habe ich dann noch AMEX die Buchungsbestätigung zugefaxt. Und bereits heute ist das Geld wieder gutgeschrieben worden.
marobo
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Beitrag von marobo »

Mit welcher Begründung hast Du widerrufen? Die Buchungsbestätigung ist ja zunächst einmal sogar ein Beleg dafür, dass Du tatsächlich gebucht hast und die Abbuchung somit kein Fehler war.
Norbert
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Beitrag von Norbert »

V Bird hat den Flugbetrieb eingestellt und Konkurs angemeldet und kann darum die bezahlte Leistung nicht erbringen!

Mehr musste ich nicht sagen.
marobo
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Beitrag von marobo »

Interessant, dass es so einfach geklappt hat. Ich hätte gedacht, dass die Kreditkartenfirmen da hartnäckigeren Widerstand leisten, weil sie ja möglicherweise ihrerseits bereits Geld an V-Bird ausgezahlt haben. Aber es freut mich für Dich. Vielleicht ist es ja eine Ermutigung für andere hier im Forum, es einmal zu versuchen.
conrad

Beitrag von conrad »

das wird aber nur unter Vorbehalt, wie bei einem eingereichten Scheck, ausgezahlt.

Wird dann mit der alten Wertstellung zurückgebucht.

Der Geschädigte ist dann nicht die Kreditkartenorganisation sondern die Hausbank von V Bird, die dann auf den Schulden sitzenbleibt.
marobo
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Beitrag von marobo »

Das wiederum hängt aber sehr von den Verträgen zwischen den Kreditkartenanbietern und den Firmen ab. Normalerweise sind die Zahlungen da schon garantiert und nur Missbrauchsfälle etc. ausgenommen. Ähnlich ist es beispielsweise bei EC-Cash (mit PIN). In dem Fall wird ja keiner Bestreiten, dass der Kauf des Tickets erfolgreich stattgefunden hat und somit zunächst mal der Betrag zu zahlen ist.

Letztlich geht es ja darum, die eigene Forderung nicht in die Masse fallen zu lassen, sondern sie in voller Höhe durch Rückerstattung zu realisieren. Wenn das so einfach auch bei Kreditkarte klappt, umso besser.
Norbert
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Beitrag von Norbert »

http://www.thuispartners.nl/Actualiteit ... teiten.htm

Das schreibt der Konkursverwalter:

Wichtige Mitteiling
für Passagiere die mittels Lastschrift Zahlungen an V-Bird Airlines Netherlands B.V. gemacht haben und deren Flüge nicht ausgeführt sind.

Die WGZ-Bank hat sich heute wie folgt richting der Konkursverwalter geäussert:

das von der Firma V-Bird Airlines Netherlands B.V. (im folgenden: Fa. V-Bird) praktizierte Lastschrift-Einzugsverfahren gibt den Zahlungspflichtigen/Kunden der Fa. V-Bird grundzatzlich die Möglichkeit, die auftrags V-Bird von unserem Haus eingezogenen Lastschriften 'wegen Widerspruchs' zurückgeben zu lassen. Hierzu bedarf es eines entsprechenden Auftrages des Zahlungspflichtigen an seine Bank.
Unser Haus als so genannte 1. Inkassostelle ist verpflichtet, derartige Lastschrift-Rückgaben hinzunehmen, sofern diese binnen 6 Wochen nach Vorlage der Lastschrift beim Zahlungspflichten erfolgen.
Darüber hinaus liegt unser Interesse dann, ein Anwachsen der bereits bestehenden Überziehung des V-Bird Kontos bei uns, für die es keine Kreditvereinbarung gibt, so weit wie möglich zu vermeiden. Von daher werden wil uns gegen offensichtlich verspätete Lastschrift-Rückgaben wehren.
Alle Passagiere wobei dies zutrifft werden geraten um rechtzeitig die Schritte ein zu leiten die nötig sind um Ihre Ansprüche zu sicheren.

Den 20. Oktober 2004
herm
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Beitrag von herm »

Hallo,

komme gerade von der Bank. Habe mich mit der Bankangestellten über das Problem unterhalten. Sie selbst sei auch betroffen.
Bei mir ist am 4.10.04 der Betrag vom Konto abgebucht worden. Ich sei auf jedem Fall noch im "Zeitlimit". Sie hat es im Bankrechner eingegeben und nun heißt es abwarten. Sollte meine Kontoauszüge im Auge behalten.
Sie selbst hat aber auch noch nichts zurück bekommen.

bin mal gespannt
Kamera: Nikon z5
Objektive: Nikkor 24-200
kommt Zeit - kommt Flieger
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