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NRZ: Landung im Ungewissen

Verfasst: Donnerstag 25. März 2004, 10:57
von Norbert
LUFTVERKEHR / Der Billigflieger Ryanair verlegt den Flughafen Niederrhein unverdrossen nach Düsseldorf - trotz Verbots.

WEEZE/DÜSSELDORF. Der irische Billigflieger Ryanair hat offenbar unverändert erhebliche Schwierigkeiten mit den Gegebenheiten in NRW - geographisch, vermutlich auch juristisch. Wer mit Ryanair einen Flug von London zum privaten Flughafen Niederrhein in Weeze (Kreis Kleve) buchen will und die Internetseite http://www.ryanair.com ansteuert, sucht vergeblich nach dem Flughafen Niederrhein in Weeze (Kreis Kleve). Was er stattdessen findet, ist die "Destination Düsseldorf". Und danach, in Klammern, "NRN"; eine Bezeichnung, aus der man Niederrhein schließen könnte. Oder "Nicht richtig notiert".

Denn: Im Dezember vorigen Jahres hat das Oberlandesgericht Düsseldorf Ryanair letztinstanzlich untersagt, ihren Abflughafen nahe der holländischen Grenze als "Flughafen Niederrhein (Düsseldorf)" zu bzeichnen. Begründung: Das niederrheinische Weeze liege 70 bis 80 Kilometer von der Landeshauptstadt entfernt und damit nicht einmal im Einzugsgebiet Düsseldorfs. Die Bezeichnung sei daher eine klare Irreführung. Das hatte auch der Flughafen Düsseldorf so gesehen, der des öfteren mehr oder minder verzweifelte Passagiere darüber zu informieren hatte, dass ihr gebuchtes Weezer Flugzeug keineswegs um die Ecke, sondern in über einer Fahrstunde Entfernung zu finden sei.

Dass Ryanair die Entscheidung des Gerichts ignoriert und den verbotenen Passus mit Düsseldorf (NRN) schlicht umdreht, verschlägt dem Sprecher des Flughafens Düsseldorf fast die Sprache. "Unglaublich" sei das, sagte Torsten Hiermann. Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, hat der Flughafen allerdings wohl nicht, auch wenn die hauseigenenen Juristen den Sachverhalt gerade prüfen. Eindeutiges Klagerecht haben, wie auch im Vorjahr, lediglich die Verbraucherzentralen oder die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.

Die könnten sich dann gleich noch weiter durch die Internet-Seiten von Ryanair klicken, beispielsweise auf die Buchungs-Seite. Dort nämlich ist nicht mehr von "Düsseldorf (NRN)" die Rede, sondern seitenweise vom Flughafen "Niederrhein Düsseldorf (NRN)".

Eine Passage mit einem kaum merklichen Unterschied zu der Formulierung, die das Oberlandesgericht untersagt hatte. Dort stand das "Düsseldorf" noch in Klammern. Diesmal nicht mehr... (schö/NRZ)

Quelle NRZ-Online
24.03.2004

http://www.nrz.de/nrz/nrz.region.vollte ... dbserver=1

Verfasst: Donnerstag 25. März 2004, 11:52
von Rolf
Das sind die üblichen Tricks von FR, um im Gespräch bzw. der öffentlichen Wahrnehmung zu bleiben. War im Fall Hahn genauso. Kostenlose PR!

Verfasst: Donnerstag 25. März 2004, 13:05
von Maik
Ich finde es schon erstaunlich, dass diverse Jorunalisten anscheinend grundsätzlich auf den englischen Ryanair-Seiten surfen. Ob die den Link "Deutsch" noch nicht gefunden haben? Auf den deutschen Seiten ist nämlich überall von "Niederrhein" die Rede; Düsseldorf kommt nirgendwo vor. Aber das erwähnt man natürlich nicht.

Verfasst: Freitag 26. März 2004, 09:43
von Norbert
Da wollte wahrscheinlich ein Journalist besonders schlau sein.

Wenn er sich nur auf den deutschen Seiten umgeschaut hätte, hätte er ja garkein Thema mehr für einen Artikel gehabt.

Die deutsche Verbraucherschutzorganisation wird sich kaum für englische Touristen verantwortlich fühlen können. Deshalb hätte wohl auch eine erneute Klage wegen der englischen Seiten keinen Erfolg.

Die Buchungsseite spricht ja eindeutig von Niederrhein.