Mitteilung Nr. 2
veröffentlicht von dem Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren der V BIRD Holding NV und V BIRD Airlines Netherlands BV
1 Allgemein
Mit Urteil vom 14.10.2004 des Landgerichts Maastricht ist das Insolvenzverfahren eröffnet über die Niederländische Aktiengesellschaft V BIRD Holding N.V. und ihre Tochtergesellschaft, die Niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung V BIRD Airlines Netherlands B.V., beide mit Sitz in 6199 Maastricht - Airport, Horsterweg 18a, wobei mr. Drs. B.W.G.P. Meijs zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist.
Durch diese Webseite werden Sie regelmäßig auf dem Laufenden gehalten über Entwicklungen bezüglich V BIRDdie wichtig sind oder sein können für Gläubiger und andere Interessenten. Fragen anläßlich diese Nachrichte können ausschließlich per Email gestellt werden mit Anschrift an die Emailadresse
rlemmens@thuispartners.nl.
2 Neustart
Der Insolvenzverwalter führt Gespräche mit mehreren Investoren über die Durchführbarkeit eines Neustartes V BIRDs in abgemagerter Form. Es wird beabsichtigt so bald wie möglich mit einem dieser Investoren Übereinstimmung zu erreichen. Ausgangspunkt für den Insolvenzverwalter bei der Beurteilung der erwarteten Angebote ist die Realisierung eines möglichst hohen Erlößes für die Konkursmasse und zugleich der Erhalt einer möglichst großen Beschäftigung der Arbeitsnehmer V-Birds. Die Erwartung ist daß die Verhandlungen nächste Woche abgeschlossen werden.
3 Passagiere
Folgender Hinweis ist beabsichtigt für Passagiere die Tickets gebucht und bezahlt haben, deren Flug jedoch nicht ausgeführt wurde.
3.1 Bar bezahlte Tickets
Passagiere die bar bezahlt haben, sind berechtigt ihre Forderung gegen V BIRDAirlines Netherlands B.V. zur Rückzahlung des Ticketpreises schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ebensowie zum Beispiel Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen ist ihre Position die eines ungesicherte nicht-absonderungsberechtigten Gläubigers.
Die gesamte Schuldenlast beträgt - soweit momentan bekannt - zirka € 40 Million. Aus Untersuchung des Insolvenzverwalters hat sich ergeben, daß die Insolvenzmasse
V BIRDs nicht ausreichen wird um den Insolvenzgläubigern eine Auszahlung zu tun. Es steht also jetzt schon fest, daß die Passagiere und die weitere Gläubiger aus der Insolvenzmasse keine Bezahlung empfangen werden.
Falls Sie nichtsdestoweniger ihre Forderung bei dem Insolvenzverwalter anmelden möchten, können Sie dies entweder per Email an
rlemmens@thuispartners.nl tun, oder per Post mit Anschrift an Thuis & Partners Advocaten, z.H. mr. drs. R. Lemmens, Postbus 608, NL-6400 AP Heerlen, unter Beifügung einer Kopie des Tickets sowie Kopie des Bezahlungbeweises.
3.2 Tickets bezahlt mit Kreditkarte
Passagiere die Tickets mit einer Kreditkarte bezahlt haben, können möglich Rückzahlung des bezahlten Betrages von der Kreditkartengesellschaft beansprüchen.
Die verschiedenen Kreditkartengesellschaften hantieren aber unterschiedliche Richtlinien und haben unterschiedliche allgemeine Geschäftsbedingungen. Hierunter folgt per Kreditkartengesellschaft im Überblick was Sie unternehmen können, wenn Sie Rückzahlung der an V BIRD bezahlten Beträge beansprüchen möchten. Natürlich gilt diese Möglichkeit nur für Tickets der Flüge die noch nicht ausgeführt sind.
3.2.a Visa und EuroCard/Mastercard.
Diese beiden Kreditkartengesellschaften haben folgende Anweisungen erteilt.
Eigentümer einer Kreditkarte von Visa oder EuroCard/Mastercard sollten sich mit der Bank in Verbindung setzen, die die Kreditkarte ausgegeben hat, mit der Bitte den bezahlten Betrag zurückzuzahlen oder zu kreditieren. Die Bank wird ein Beweisstück fragen dafür, daß der Passagier ein Ticket für einen noch nicht ausgeführten Flug bezahlt hat. Um den Insolvenzverwalter zu ermöglichen dazu zugunsten des Kreditkarteneigentümers und seiner Bank ein schriftliches Beweisstück abzugeben, wird der Kreditkarteneigentümer bei der Bank folgende Daten aufgeben müssen:
Name, Adresse und Wohnort der Passagiere
Buchungsnummer, Flugnummer, Datum und Zielort des nicht ausgeführten
Fluges.
Nachdem anhand dieser Daten die schriftliche Erklärung abgegeben worden ist, wird die Bank des Kreditkarteneigentümers entscheiden ob sie den Betrag an dem Kreditkarteneigentümer zurückzahlen wird oder nicht. Für alle Deutlichkeit sei betont, daß die Bank also nicht direkt den beansprüchten Betrag zurückzahlen wird.
3.2.b American Express
In diesem Moment ist seitens American Express noch kein offizieller Standpunkt bekannt. Die juristische Abteilung der American Express studiert noch darauf und wird am kommenden Montag 25. Oktober 2004 ihren definitiven Standpunkt bekanntmachen. Sobald mehr bekannt ist, wird eine neue Mitteilung auf dieser Webseite veröffentlicht werden mit einer Auseinandersetzung wie Sie weiter handeln müssen wenn Sie Rückzahlung beansprüchen möchten.
3.3 von Passagiere annulierten Tickets
Passagiere die Tickets bezahlt haben, aber diese selbst annuliert haben, können keine Rückzahlung von der Kreditkartengesellschaft beansprüchen. Sie sind Insolvenzgläubiger und können ihre Forderung bei dem Insolvenzverwalter anmelden auf der unter 3.1 beschriebenen Weise. Auch eventuelle Zusagen seitens V-Bird ändern daran nichts. Die Kreditkartengesellschaft ist in diesem Fall dem Karteneigentümer gegenüber jedenfalls nicht zur Rückzahlung verpflichtet.
Ein Ausnahme gilt für Passagiere die selbst annuliert haben, aber mit Lastschrift bezahlt über eine Deutsche Bank haben: sie können eventuell Rückzahlung beansprüchen. Für diese Gruppe Passagiere wird nach Mitteilung verwiesen.
3.4 Stellvertretender Flug
In diesem Augenblick ist noch nicht bekannt welche Reiseziele bei einer möglichen Neustart übernommen werden. Noch ist bekannt ob im Fall eines Neustarts Passagiere, die keine Rückzahlung ihrer Tickets beansprüchen können, einen stellvertretenden Flug erhalten werden. So bald mehr darüber bekannt ist, wird eine neue Mitteilung auf dieser Webseite veröffentlicht werden.
4 Sonstige Gläubiger
Auch sonstige Gläubiger wie zum Beispiel Lieferanten von Güter oder Dienstleistungen können Ihre Forderung (per Email oder per Post an die obenerwähnte Anschrift) bei dem Insolvenzverwalter anmelden. Dabei ist anzugeben ob Sie eine Forderung gegen V BIRD Holding N.V. oder gegen V BIRDAirlines Netherlands B.V. geltend machen. Weiter muß die Forderung spezifiziert sein und sind mögliche Beweisstücke wie Rechnungen usw. mitzusenden, mit deutlicher Umschreibung des Gesamtbetrages Ihrer Forderung und des dazugehörenden Betrages an Umsatzsteuern.
Wenn Sie als absonderungsberechtigter Insolvenzgläubiger eine abgesonderte Befriedigung beansprüchen, ist dies zu erwähnen und mittels schriftliche Stücke nachzuweisen.
Auch hier gilt daß, gegeben der Stand der Insolvenzmasse, die Gläubiger nicht mit irgendwelcher Auszahlung rechnen müssen. Falls sie zum Zweck der Zurückforderung von Umsatzsteuern bereits nun eine Erklärung des Insolvenzverwalters bedürfen, ist dies bei Ihrer Anmeldung zu erwähnen.
5 Öffentliche Berichte des Insolvenzverwalters
Um die Gläubiger über den Verlauf des Insolvenzverfahrens zu informieren, wird der Insolvenzverwalter regelmäßig (im Prinzip jede 3 Monate) einen Bericht über den Zustand der Insolvenzmasse veröffentlichen. Diese Berichte werden zur Einsicht von Beteiligten zur Kanzlei des Landgerichtes Maastricht niedergelegt werden. Ferner werden die Berichte des Insolvenzverwalters auch auf dieser Webseite veröffentlicht werden, sodaß sie von jedem Interessierten heruntergeladen werden können.
Den 22. Oktober 2004
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Mitteilung nr. 1
Von dem Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren der Firmen V BIRD Holding N.V. und V BIRD Airlines Netherlands B.V.
Diese Mitteilung gilt ausschließlich für Passagiere die mittels Lastschrift über eine Deutsche Bank Zahlungen an V-Bird Airlines Netherlands B.V. geleistet haben.
Die Stellungnahme der beauftragten WGZ-Bank lautet:
das von der Firma V BIRD Airlines Netherlands B.V. (im folgenden: Fa. V-BIRD) praktizierte Lastschrift-Einzugsverfahren gibt den Zahlungspflichtigen/Kunden der Fa. V-BIRD grundsätzlich die Möglichkeit, die in Auftrag von V-BIRD von unserem Haus eingezogene Lastschriften 'wegen Widerspruchs' zurückgeben zu lassen. Hierzu bedarf es einen entsprechenden Auftrag des Zahlungspflichtigen an seine Bank.
Unser Haus als so genannte 1. Inkassostelle ist verpflichtet, derartige Lastschrift-Rückgaben hinzunehmen, sofern diese innerhalb 6 Wochen nach Vorlage der Lastschrift beim Zahlungspflichtigen erfolgen.
Alle Passagiere auf die dies zutrifft, wird geraten über ihre Deutsche Banken rechtzeitig die Schritte einzuleiten die nötig sind um Ihre Ansprüche zu sichern.
Den 22. Oktober 2004
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Tempsplein 21-22
6411 ET Heerlen, Nederland
Tel. (31) 045 - 57 19 005
Fax.(31) 045 - 57 18 172