"BGH-Urteil: Zahlung bei Online-Flugbuchung muss kostenfrei möglich sein
Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Ryanair
20.05.2010 - Eine Fluggesellschaft darf für die Buchung im Internet nur dann eine Kreditkartengebühr verlangen, wenn sie auch ein etabliertes kostenfreies Zahlverfahren anbietet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Ryanair abschließend entschieden. Die bisherige Zahlpraxis des Billigfliegers ist damit unzulässig. "Für die Kunden bedeutet das Urteil einen weiteren Schritt hin zu mehr Preistransparenz im Internet", so Vorstand Gerd Billen.
Ryanair hatte seinen Kunden für den Kauf des Tickets per Kreditkarte eine Gebühr von vier Euro pro Fluggast und einfachem Flug abgezogen. 1,50 Euro betrug die Gebühr für den Einsatz einer Zahlkarte. Kunden hatten keine Möglichkeit, ihr Ticket ohne Zusatzkosten zu bezahlen. "Kostenlos" war lediglich die Zahlung mit einer kaum verbreiteten Visa-Electron-Karte, die aber nur gegen eine Jahresgebühr von 40 bis 100 Euro erhältlich ist.
Der BGH schloss sich mit seinem heutigen Urteil der Auffassung des vzbv an, die Zahlungsregelung benachteilige die betroffenen Kunden auf unangemessene Weise. Diese müssten ihrer gesetzlichen Zahlungsverpflichtung nachkommen können, ohne dass die Gegenseite dafür ein gesondertes Entgelt verlange, so die Richter. Die Zahlung müsse vielmehr "auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten" sein.
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. Mai 2010, Az. Xa ZR 68/09"
Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1315/3/9/index.html
Das bin ich ja mal gespannt, ob sich Ryanair ein Beispiel an Konkurrenten wie Easyjet oder Germanwings nimmt, die das elektronische Lastschriftverfahren als kostenlose Alternative anbieten.
Das Gerichtsurteil bezieht sich zwar noch auf die Visa-Elektron-Karte. Die Mastercard Prepaid dürfte allerdings als ähnlich weit verbreitet gelten.
BGH urteilt. Ryanair-Kreditkartengebühr unzulässig
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Re: BGH urteilt. Ryanair-Kreditkartengebühr unzulässig
Genau das bleibt zu hoffen!NiesiausBo hat geschrieben:
Da bin ich ja mal gespannt, ob sich Ryanair ein Beispiel an Konkurrenten wie Easyjet oder Germanwings nimmt, die das elektronische Lastschriftverfahren als kostenlose Alternative anbieten.
Saludos,
Marek!
Marek!
Re: BGH urteilt. Ryanair-Kreditkartengebühr unzulässig
Nö
Weil dann die 5EUR irgendwoanders draufgeschlagen werden. Wieder eine Möglichkeit weniger, noch etwas zu sparen, nur weil der Kläger zu faul war sich um eine (damals Visa Prepid-)Karte zuzulegen und neidisch auf die war, die sich informiert und gekümmert haben. Ich hasse es bevormundet zu werden. Es gab eine Möglichkeit, problemlos um die 5EUR zu kommen. Jetzt darf ich also die Mastercard Prepaid in die Tonne treten, genauso aufwendig mit meiner "richtigen" Kreditkarte zahlen und anderswo die 5EUR/Flug draufzahlen.
Irgendwie ist heute nicht mein Tag
Weil dann die 5EUR irgendwoanders draufgeschlagen werden. Wieder eine Möglichkeit weniger, noch etwas zu sparen, nur weil der Kläger zu faul war sich um eine (damals Visa Prepid-)Karte zuzulegen und neidisch auf die war, die sich informiert und gekümmert haben. Ich hasse es bevormundet zu werden. Es gab eine Möglichkeit, problemlos um die 5EUR zu kommen. Jetzt darf ich also die Mastercard Prepaid in die Tonne treten, genauso aufwendig mit meiner "richtigen" Kreditkarte zahlen und anderswo die 5EUR/Flug draufzahlen.
Irgendwie ist heute nicht mein Tag
Re: BGH urteilt. Ryanair-Kreditkartengebühr unzulässig
Die Befürchtung teile ich!topas hat geschrieben:Nö
Weil dann die 5EUR irgendwoanders draufgeschlagen werden.
Aber in Betrachtung der Sache unterstreicht das BGH-Urteil meine Sichtweise. Faulheit, sich eine entsprechende von Ryanair gebührenfrei akzeptierte Karte zuzulegen, nenne ich das nicht.
Ich habe es von jeher abgelehnt, mir unzählige Zahlkarten für Vorteile hier und Gebührenfreiheit da, die dann womöglich anderweitig wiederum mit weiteren Gebühren belegt oder verbunden sind, zuzulegen. Für mich und meinen Bedarf viel zu umständlich und zu diffus!
Ein Unternehmen, bei dem ich mit meiner gängigen (etablierten, so ist es im Urteil benannt) Maestro oder Kreditkarte nicht alternativ gebührenfrei zahlen kann, geht nun mal spezielle Wege, die im Vergleich mit Mitbewerbern nicht verbraucherfreundlich sind.
wolke7
Re: BGH urteilt. Ryanair-Kreditkartengebühr unzulässig
Andererseits fliegen mit Ryanair 'ne Menge Passagiere, die wegen mangelndem finanziellen Background gar keine 'etablierte' Kreditkarte kriegen, und genau diese Leute würde man mit der Umsetzung dieses BGH-Urteils bestrafen. Im Falle zum Beispiel der Wirecard-Prepaidmastercard denke ich, das es eine relativ einfache und kostengünstige Karte ohne Jahresgebühr ist, deren Anschaffung auch für jeden zumutbar ist. Ich denke, über dieses Urteil wird wohl noch nicht das letzte Wort gesprochen sein, zumal es sich ja auch nur auf die Visa-Electron Karte bezog.
Re: BGH urteilt. Ryanair-Kreditkartengebühr unzulässig
Ryanair feiert das Urteil als Sieg:
http://www.ryanair.com/de/nachrichten/r ... essig-sind
http://www.ryanair.com/de/nachrichten/r ... essig-sind
Re: BGH urteilt. Ryanair-Kreditkartengebühr unzulässig
Es ist eben alles eine Frage des Betrachtungswinkels!